Wer darf auf unserem Gelände fliegen?
Die Nutzung des Fluggeländes Meckenheim (Motorschirme und Motorschirmtrikes) ist grundsätzlich Mitgliedern des Vereins „Motorschirmfreunde Pfalz e.V.“ vorbehalten.
Auf dem Platz findet kein Schulungsbetrieb statt.
Der Verein bietet auch keine gewerblichen Passagierflüge an.
Gibt es eine Gastflugregelung?
Anfragen zur Nutzung des Geländes (Gästereglung in begründeten Ausnahmefällen) sind per Mail mit ausreichender Vorlauf-Zeit an den Vorstand zu stellen.
Die Entscheidung zur Nutzung des Platzes durch Gäste erfolgt im jeweiligen Einzelfall durch den Vorstand und ist bei positivem Entscheid auf wenige Flüge/Jahr begrenzt.
Für jeden Nutzer des Fluggeländes Meckenheim ist eine Geländeeinweisung durch einen Einweisungsberechtigten des Vereins vor dem 1. Flug erforderlich!
Wie kann ich Vereinsmitglied werden?
Anfragen zur Vereinsmitgliedschaft sind an den Vorstand zu richten (siehe Kontakte).
Für Interessierte: Was braucht es alles zum Motorschirmfliegen und was kostet das?
Wir haben in diesem Handzettel die wichtigsten Informationen zusammengestellt.