Unser Fluggelände in Meckenheim ist seit Sommer 2018 für Motorschirme und Trikes als "echter" Flugplatz nach §6 LuftVG genehmigt.
Zuvor gab es zwar bereits seit 2005 eine Landeerlaubnis nach §25 LuftVG. Diese wurde aber stets nur befristet erteilt und musste regelmäßig neu überprüft und verlängert werden.
Die nach langem Antragsverfahren endlich erteilte Genehmigung haben wir am 6. Oktober 2018 gebührend gefeiert.
Impressionen von der Feier gibt es als kleinen Diafilm hier.
Danke dafür an unseren Schriftführer Jörg Geulen und alle Fotografen.
Flugplatz in Meckenheim für Motorschirme und Trikes zugelassen nach §6 LuftVG
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